Böllern

Hierzulande ist das Böllern weniger verbreitet, ganz im Gegensatz zur bayrischen Tradition.
Mittlerweile finden sich aber auch aus unseren befreundeten Vereinen immer mehr „Böllerfreunde“ zusammen, um bei diversen Veranstaltungen diesen mit entsprechend lautem Lärmpegel den „Eröffnungsknall“ zu geben. Regelmäßig sind wir eingeladen, das Ortsteilfest „HAMÜ“ zu eröffnen, die Erstürmung der Ortsverwaltung am 11.11 anzuböllern oder auch jedes Jahr die Maibaumstellung bei dem “ Volks- und Gebirgstrachtenverein Edelweiß“ in Mz.-Weisenau lautstark anzukündigen.

Gerne lassen wir es auch bei Hochzeiten , Geburtstagen oder weiteren Veranstaltungen richtig krachen.

Anfragen sind durchaus erwünscht.

Im folgenden eine kleine, auf lustige Art verfasste, aber wichtige Interpretation über die Regeln und beachtenswertes  beim Umgang mit „Böllern“:

Das Böllern basiert nach landläufiger Auffassung auf Pulver,Rauch und Geräusch.

Um dieses Geräusch erzeugen zu dürfen, muss man sich vorher sachkundig machen, was durch sachgebietserfahrene Personen in einem Lehrgang vermittelt- und nach bestandener Prüfung –  auf höchst amtlichem Wege bestätigt wird.
Um nunmehr als amtlich genehmigter Geräuschverursacher auch noch Spaß zu haben und dies mit der restlichen Umwelt in einen allgemein befriedigenden Einklang zu bringen, ist es erforderlich, dass man jedes beabsichtigte Böllern bei dem zuständigen Ordnungsamt anmeldet. Diese Anmeldung verhindert in der Regel einen unkontrollierten Massenauflauf von polizeilichen  und anderen Rettungsskräfte Einsatz auf dem Festgelände, wodurch gewöhnlich ein konträres Verhalten der dort anwesenden Personen  zur beabsichtigten Stimmung verursacht wird – vermutlich – weil die Einsatzkräfte aufgrund irgendeines Anrufes, der bei ihnen einging und der Verdacht auf terroristische Aktivitäten beinhaltete, nicht mitfeiern dürfen.

Großes Gefallen finden auch geeignete Absperrungen, da sie die Böllerschützen vom Publikum trennen. Durch diese umsichtige und zwingend vorgeschriebene Vorgehensweise werden die Zuschauer zuverlässig vor pulvergeschwärzten Gesichtern  sowie zu starker Lärmbelästigung, die dennoch gewaltig ist bewahrt. Ein nicht unwesentliches Utensil ist der Böller selbst, was jeder bestätigen kann, der ihn anlässlich einer Veranstaltung schon einmal vergessen hat. Ebenso verhält es sich mit dem Pulver und dem nicht unwichtigen Zündhütchen. Haben sich die Böllerschützen nun zur gleichen Zeit am gleichen Ort eingefunden, steht dem Böllern eigentlich nichts mehr im Wege und beschert den Gastgebern und Gästen entsprechende Freude, die zwar laut ,aber unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, ungefährlich ist und immer wieder für Erstaunen sorgt.